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Wir beraten Sie auf Deutsch zum spanischen Erbrecht und zur spanischen Erbschaftsteuer

Erbrecht

Wir beraten und vertreten Sie rund um das spanische und internationale Erbrecht. Ob es um die jeweils unterschiedlichen, nationalen Unterschiede, den Pflichtteil, die Bedeutung und Abwicklung des ehelichen Güterstandes, foralrechtliche Besonderheiten, die Möglichkeiten der Rechtswahl oder sonstige Fragen geht: Wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig, damit Sie sich wegen der Umsetzung und Fristen keine Sorgen machen müssen.

Erbschaftssteuer

Unsere Leistungen umfassen die Berechnung der spanischen Erbschaftssteuer, Erstellung von Steuererklärungen und die Zahlung der anfallenden Beträge. Hierbei beraten wir Sie sowohl zu den allgemeinen staatlichen Regelungen, wie auch den Vorschriften der Autonomen Gemeinschaften Spaniens, damit sämtliche einschlägigen Freibeträge, Vergünstigungen und Abzüge berücksichtigt werden.

Experten für
Erbschaften in Spanien

Als zugleich in Deutschland und Spanien zugelassene Rechtsanwälte und Abogados, profitieren Sie von unserer Praxiserfahrung in beiden Ländern, umfassendsten Kenntnissen der anwendbaren Vorschriften, und einer perfekten Mehrsprachkeit, so dass Sie auf Deutsch kompetent beraten werden.

KANZLEI UND KOOPERATIONEN
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    EXPERTISE IM SPANISCHEN RECHTWir sind auf Erbschaften mit Spanienbezug spezialisiert

    Unsere Partner

    Rechtsanwalt und Abogado Inhgmar Hessler
    Ingmar Hessler

    Rechtsanwalt und Abogado

    Abogada und europäische Rechtsanwältin Maria del Cuerpo
    María del Cuerpo

    Abogada und europäische Rechtsanwältin

    Neben unserer Qualifikation als in Deutschland und Spanien zugelassenen Rechtanwälten und Abogados, tritt die jahrelange Erfahrung und die sprachliche Kompetenz als vereidigter Übersetzer

    IHR VORTEIL: WISSEN + ERFAHRUNG + MEHRSPRACHIGKEIT
    Berechnung der <strong>Steuern</strong>

    Berechnung der Steuern

    Ob spanische Erbschaftssteuer oder gemeindliche Wertzuwachssteuer - wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung
    Einschlägiger <strong>Güterstand</strong>

    Einschlägiger Güterstand

    Ist der Erblasser verheiratet gewesen, können neben die erbrechtlichen Ansprüche auch solche güterrechtlicher Art treten
    Streit um das <strong>Erbe</strong>

    Streit um das Erbe

    Nicht selten entstehen Konflikte, wenn es um die Auseinandersetzung des Erbes geht, oder keine seriöse Bewertung des Nachlasses und insbesondere der Immobilien ermöglicht wird.
    0123456789001234567890NOTARE IM NETZWERK
    01234567890STANDORTE UND KOOPERATIONEN
    0123456789001234567890ÜBERSETZER IM NETZWERK
    0123456789001234567890JAHRE MINDESTBERUFSERFAHRUNG EINES JEDEN UNSERER PARTNER

    ERFAHRUNGSBERICHTEHerr Hessler hat alle meine Erwartungen übertroffen. Ich hatte in der Vergangenheit, beruflich und privat, mit einigen anderen Kanzleien zu tun, und kann auf einen gewissen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Das Wissen, die Zuverlässigkeit, Erreichbarkeit und das Preis / Leistungsverhältnis dieser Kanzlei stellen alle meine bisherigen Erfahrungen in den Schatten. Ich kann Herrn Hessler uneingeschränkt empfehlen.

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    MICHAELA S.

    Mandantin

    ERFAHRUNGSBERICHTEIch kann mir nicht vorstellen, dass man irgendwo eine bessere Leistung bekommt als hier. Top Empfehlung.

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    PETER L.

    Mandant

    ERFAHRUNGSBERICHTEVon der Beauftragung bis zum Abschluss vergingen nur circa sechs Wochen. Ich musste mich selbst um praktisch nichts kümmern, und lediglich den Hinweisen folgen. Vielen Dank für die hervorragende Leistung.

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    CHRISTIAN K.

    Mandant

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