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ABWICKLUNG VON ERBSCHAFTEN IN SPANIENVollständige Abwicklung Ihres Erbes in Spanien

Ihre Experten für Spanien

Als deutschsprachige Kanzlei unterstützen wir Sie in allen Fragen zum spanischen Recht.

Neben dem Immobilienrecht bildet die Beschäftigung mit dem spanischen Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht, seit fast 20 Jahren, eines unserer Haupttätigkeitsgebiete.

Zu unseren Kernkompetenzen gehört die Erstellung, Prüfung und Anfechtung von Testamenten, die Nachlassplanung, die Beratung bei der Abfassung von Erbverträgen, die Prüfung der gesetzlichen Erbfolge nach deutschem spanischem und anderem ausländischen Recht, der Umgang mit den einschlägigen Pflichtteilsansprüchen – und zwar sowohl hinsichtlich ihrer Durchsetzung wie auch Abwehr -, die Ermittlung der Ansprüche aller Beteiligten, die Suche und Feststellung der Nachlassgegenstände, die Vorbereitung von Erbschaftsteuererklärungen, die Einreichung der Steuererklärungen, die Abführung sämtlicher in Spanien angefallenen Steuern, die notwendigen oder angezeigten Grundbuchberichtigungen, sowie jedwede andere im Zusammenhang mit der Erbschaft zu ergreifende Maßnahme, wie etwa Kontoschließungen, PKW-Ummeldungen, etc.

Unsere Beratung zeichnet sich dadurch aus, dass wir als mehrsprachige, deutsche und gleichzeitig spanische Anwälte sowohl im spanischen wie auch im deutschen Recht zuhause sind, und Kommunikationsprobleme ausgeschlossen werden können.

Auf diese Weise erhalten Sie zu allen Fragen einer deutsch-spanischen Erbschaft eine schnelle, zuverlässige und kompetente Antwort in deutscher Sprache.

Da wir in ganz Deutschland und Spanien für Sie tätig sind, kennen wir uns nicht nur mit dem allgemeinen spanischen Recht, sondern ebenso mit den foralrechtlichen Besonderheiten der Autonomen Gemeinschaften Spaniens aus.

Dies sowohl in Bezug auf die zivilrechtlichen Aspekte (Erbrecht, gesetzliche Erben, Pflichtteile, Güterstände, etc.), wie auch die steuerrechtlichen Bestimmungen, Freibeträge und Vergünstigungen die auf Ebene der Autonomen Gemeinschaften Spaniens mit den allgemeinen, nationalen Steuervorschriften konkurrieren können, wenn ein Auslandsbezug (Nicht-Residenter / Nichtansässiger Erbe oder Erblasser) besteht.

Unsere Leistungen

ALLES AUS EINER HAND

Wir kümmern uns unter anderem, um:

  • Bestimmung des anzuwendenden Rechts
  • Bestimmung der Zuständigkeiten (in Deutschland oder Spanien)
  • Beantragung von deutschen Erbscheinen und europäischen Nachlasszeignissen
  • gerichtliche Erbenfeststellung in Spanien
  • notarielle Erbenfeststellung in Spanien
  • Bestimmung des Nachlasswertes
  • Aufteilung der Erbschaft unter Erben
  • Umgang mit Nießbrauchsberechtigten
  • Ausschlagung von Erbschaften
  • Annahme von Erbschaften unter Haftungsbegrenzung
  • Berechnung der spanischen Erbschaftsteuer (sowohl national wie auch örtlich in sämtlichen Autonomen Gemeinschaften und Provinzen Spaniens, inklusive Andalusien, Murcia, Alicante, Valencia und Balearen)
  • Anfertigung der Steuererklärung sowohl für das zentrale Finanzamt wie auch alle örtlichen, autonomen Finanzämter
  • Einreichung und Leistung der Steuer in ganz Spanien
  • Zahlung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer
  • Grundbuchberichtigungen
  • Eintragung der Erben in das spanische Grundbuch bzw. Eigentumsregister

Neben diesen Aufgaben übernehmen wir auch:

  • Anfragen an das Testamentsregister
  • Anfrage beim Versicherungsregister (Lebensversicherungen)
  • Beantragung der spanischen Steuernummern (N.I.E. Nummern)
    • Einholung von Bankinformationen und Bankbestätigungen (insbesondere Saldenbestätigungen zum Todestag)
    • Kontenschliessungen inklusive Übertragung der vorhandenen Salden auf Konten der Erben gemäss Erbschaftsauseinandersetzung
    • Zahlung offener Beiträge gegenüber Versorgern (Strom. Wasser, Gas, Telefon)
    • Kommunikation mit der Eigentümergemeinschaft
    • Ummeldung und Änderung der Versorgerverträge auf die Namen der Erben
    • Prüfung der Katasterdaten
    • Erstellung von Neubauerklärungen
    • PKW-Ummeldungen
    • u.ä.

Warum zu uns?

DER WESENTLICHE UNTERSCHIED

Wir bieten Ihnen aus einer Hand, was Sie sonst lange suchen müssen:

  • Herr Hessler ist deutscher Rechtsanwalt und spanischer Abogado (spanischer Rechtsanwalt)
  • Frau del Cuerpo ist europäische Rechtsanwältin in Frankfurt am Main und spanische Abogada (spanische Rechtsanwältin)
  • wir haben europaweit studiert
  • wir sind perfekt mehrsprachig (Deutsch / Spanisch / Englisch / Französisch)
  • wir sprechen Deutsch und Spanisch als Muttersprachler (bilingual)
  • wir sind in beiden Ländern aufgewachsen
  • Herr Hessler ist staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer (Hessen)
  • Herr Hessler ist vom spanischen Außenministerium bestellter vereidigter Übersetzer und Dolmetscher
  • alle Partner haben mehrere Postraduiertenstudien abgeschlossen um ihre theoretischen Kenntnisse zu vertiefen
  • wir sind in ganz Spanien tätig
  • wir sind Praktiker und haben eine fast 20 Jahre lange Erfahrung
  • wir sind nicht nur „Schönwetter“ Juristen, sondern vertreten Sie sowohl aussergerichtlich wie auch vor Gericht
  • während andere Kanzleien alles nur vom Schreibtisch aus regeln sind wir vor Ort
  • wir sind Buchautoren und haben Standardwerke zum spanischen Recht verfasst
  • wir sind Co-Autoren des wichtigsten Werkes zum Erbrecht in Spanien
  • wir sind zuverlässig, hilfsbereit, arbeiten mit Leidenschaft und lieben unseren Beruf

Kontakt

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BÜROZEITEN
Mo. - Fr.: 9:00 - 20:00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung

Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen:

Welche Dokument sind für eine Abwicklung in Spanien erforderlich?

Grundsätzlich werden insgesamt folgende Unterlagen benötigt:

        • deutsche Sterbeurkunde (dann kann aber gegebenenfalls eine Übersetzung notwendig sein, um die wir uns aber kümmern können)
        • besser wäre daher eine internationale Sterbeurkunde
        • Kopie des Testaments (falls eines errichtet wurde)
        • Erbschein oder europäisches Nachlasszeugnis wenn deutsche Behörden zuständig sind (bitte lassen Sie sich durch uns beraten bevor Sie ein deratiges Dokument besorgen, denn in Abhängigkeit vom Einzelfall ist das ein oder das andere besser geeignet)
        • Aufstellung des bekannten, in Spanien gelegenen, Vermögens
        • wenn Immobilien existieren, dann  eine Kopie der Kaufurkunde (escritura) und ein aktueller Grundsteuerbescheid (wenn Sie über keines dieser Dokumente verfügen, müssen Sie sich keine Sorgen machen, wir können diese leicht für Sie einholen)
Was geschieht, wenn es Streit zwischen den Erben gibt?

Die Pflichten der Erben gegenüber dem spanischen Finanzamt sind, bis auf wenige Ausnahmen, von Streitigkeiten zwischen den Erben unabhängig. Es besteht die Möglichkeit, Fristverlängerungen zu beantragen. Nur wenn es wirklich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, kann im Einzelfall ein verlängerter Aufschub beantragt werden. Geht es jedoch weniger um Fragen der Erbenstellung, und des Umfangs des Erbanteils, sondern um die Aufteilung und Bewertung des Nachlasses, sollte eine Steuererklärung hiervon unabhängig, vorsorglich abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuer zurückerstattet zu verlangen. Gerne beraten wir Sie hierzu, da das beste Vorgehen vom Einzelfall abhängt. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich.

Wie lange dauert die Abwicklung einer Erbschaft in Spanien?

Die Abwicklung einer Erbschaft setzt das Vorhandensein der erforderlichen Dokumente voraus.

Es muss daher zwischen der Zeit unterschieden werden, die benötigt wird, um sämtliche Dokumente zusammenzustellen, und der Zeit, welche für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen in Spanien anfällt.

Häufig dauert die Ausfertigung von Unterlagen durch deutsche Behörden länger als erwartet.

Liegen alle notwendigen Dokumente vor, kann die Umsetzung der in Spanien zu treffenden Maßnahmen, regelmäßig binnen weniger Tage erfolgen.

Muss das Grundbuch berichtigt, d.h. der Erbe als Eigentümer der Immobilie ins Grundbuch bzw. Eigentumsregister eingetragen werden, kommt noch die Bearbeitungszeit des Grundbuchamtes / Eigentumsregister hinzu, welche sich üblicherweise auf zwei bis vier Wochen beläuft.

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