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BERATUNG UND VERTRETUNG IN ALLEN FRAGEN DES EHELICHEN GÜTERRECHTSDer gesetzliche Güterstand in Deutschland und Spanien

Güterrecht in Spanien

Wir beraten Sie umfassend zum spanischen und deutschen Güterrecht, und helfen Ihnen vor Eintritt des Erbfalles Probleme zu vermeiden.

Sollte es bereits zum Tod des Erblassers gekommen sein, schildern wir Ihnen die gesetzlichen Vorgaben und aktuelle Rechtsprechung zum ehelichen Güterrecht und seine Wechselwirkung zum Erbrecht.

Neben dem spanischen und deutschen Güterrecht, sowie dem Erbrecht dieser beiden Länder, können wir Sie auch in Bezug auf das Erbrecht und Güterrecht anderer Staaten aufklären (Österreich, Schweiz, Vereinigte Königreich Großbritannien).

Das eheliche Güterrecht steht in einem besonderen Verhältnis zum Erbrecht, werden doch die Interessen und Ansprüche der Ehegatten auf Grundlage dieser beiden Regelungsbereiche und ihres Wechselspiels gewahrt.

Wir beraten Sie in beiden Bereichen umfassend!

Der eheliche Güterstand

DAS VERHÄLTNIS ZUM ERBRECHT

War der Erblasser verheiratet, spielt im Erbfall auch der eheliche Güterstand eine wichtige Rolle. Üblicherweise ist das Erbrecht mit dem ehelichen Güterrecht in der Form verbunden, dass die Rechte und Interessen des überlebenden Ehegatten entweder im Wege eines entsprechenden Güterstandes, oder durch Einräumung eines weiter gefassten Erbrechts gewahrt werden.

Während in Deutschland beispielsweise, ohne abweichende Vereinbarung (Ehevertrag), der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt, und den Ansprüchen der Witwe durch ein umfassendes Erbrecht Rechnung getragen wird, obwohl es zu Lebzeiten zu einer Vermögenstrennung zwischen den Ehegatten kommt, sind die gesetzlichen Erbrechte des überlebenden Ehegatten eines nach spanischem Güterstand verheirateten Paares praktisch inexistent.

Die Interessen der Parteien einer nach spanischem Güterrecht bestehenden Ehe, werden dadurch gewahrt, dass der gesetzliche Güterstand nach spanischem Recht eine Art Errungenschaftsgemeinschaft (sociedad de gananciales) vorsieht, und dem überlebenden Ehegatten ohnehin die Hälfte des während der Ehe erworbenen Vermögens zusteht (Schenkungen und Erbschaften ausgenommen).

Auf diese Weise sieht also das deutsche Erbrecht umfassende Ansprüche des überlebenden Ehegatten als gesetzlichen Erben vor, während eine nach spanischem Güterrecht begründete Ehe, dem Ehegatten zwar wegen der bestehenden Errungenschaftsgemeinschaft die Hälfte des während der Ehe erworbenen Vermögens einräumt, für diesen aber, wenn der Erblasser Kinder oder Abkömmlinge hatte, und kein Testament errichtet wurde, im Erbfall nur ein Nießbrauchsrecht an einem Drittel des Nachlasses lässt.

Was geschieht, wenn die Regelungen des Güterrrechts nicht zum Erbrecht passen?

WIDERSPRÜCHLICHE VORSTELLUNGEN

Mit anderen Worten: Am während der Ehe erworbenen Vermögen partizipiert der nach deutschem Recht verheiratete Ehegatte, hauptsächlich aufgrund des Erbrechts, während der nach spanischem Recht verheiratete, verwitwete Ehegatte, im Wege der Auseinandersetzung des Güterstandes versorgt wird.

Solange das Erbrecht zum Güterrecht passt, also deutsches Güterrecht und deutsches Erbrecht Anwendung finden, oder eben spanisches Erbrecht auf spanisches Güterrecht trifft, wird normalerweise für alle Beteiligten eine korrekte, nachvollziehbare und gerechte Lösung gefunden.

Fallen jedoch das Erbrecht und das Güterrecht auseinander, kann es zu sehr ungerechten Situationen kommen.

Um solcherlei Fälle zu vermeiden, sollte ein Testament errichtet, und gegebenenfalls eine Rechtswahl getroffen werden.

Aber auch, wenn dies nicht mehr möglich ist, können hierduch benachteilige Ehegatten oftmals noch ihre Situation verbessern, wenn Sie die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.

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Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen:

Was geschieht, wenn der Güterstand nicht zum Erbrecht passt?

Wenn deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt, und die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet waren, dann passen beide Systeme (Erbrecht und Güterrecht) zusammen.

Der überlebende Ehegatte erhielt dann neben seinem Erbrecht als pauschalen Zugewinnausgleich auch noch ein Viertel des Nachlasses.

Was aber geschieht, wenn ausländisches Erbrecht einschlägig ist?

Wird auch dann noch der pauschale Zugewinn gewährt?

Die Antwort hierauf hängt davon ab, ob man diesen pauschalen Zugewinnausgleich als Teil des Erbrechts oder als Teil des Güterrechts ansieht. Ist es eine weitere Ausgestaltung des Erbrechts, sollte er dann nicht zur Anwendung kommen, wenn ausländisches Erbrecht Geltung hat. Denn dann wäre ja ausländisches Erbrecht auf den Fall anzuwenden, und für deutsches Erbrecht bliebe (auch in Form des pauschalen Zugewinnausgleichs) kein Raum mehr. Ist diese Art des Zugewinnausgleichs aber güterrechtlich zu werten, dann käme er neben dem ausländischen Erbrecht (auf der güterrechtlichen Ebene) zum Einsatz. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 1. März 2018 entschieden, dass dieser pauschale Ausgleich erbrechtlicher Natur sei, weshalb dieser Anspruch nicht neben dem ausländischen Erbrecht bestünde. Er ist nur bei Anwendung deutschen Erbrechts einschlägig.

Wird aber der Ehegatte kein Erbe im engeren Sinne, weil auf ihn keine quotenmäßige, dingliche Beteiligung am Nachlass entfällt (so wie dies in Spanien, bei Anwendung des nationalen gesetzlichen Güterstandes der Fall ist), so kann nach herrschender Meinung ein konkreter Zugewinnausgleich erfolgen.

Wie kann ich den Inhalt und die Auswirkungen des Güterrechts nachweisen?

Zu diesem Zweck können Sie bei uns Gutachten in Auftrag geben. Wir erstellen diese entsprechend der in Deutschland bzw. Spanien vorgesehenen Vorschriften, und können die Ausführungen entweder in deutscher oder spanischer Sprache bzw. sogar zweisprachig tätigen, wenn dies gewünscht wird oder dienlich ist.

Verfassen Sie auch Eheverträge?

Ja!

Um Probleme zu vermeiden, welche daraus resultieren, dass Erbstatut und Güterstatut auseinanderfallen, bereiten wir sowohl Testamente wie auch Eheverträge vor.

Da ein Ehevertrag nicht nur vor, sondern auch während einer Ehe geschlossen werden kann, und es rechtmäßig ist, den Güterstand während der Ehe zu ändern, stehen wir Ihnen diesbezüglich gerne zur Verfügung.

Mit Hilfe eines Testaments und Ehevertrages können Sie tiefgreifend in die gesetzlich vorgesehenen Folgen eingreifen, und von den großen Gestaltungsmöglichkeiten profitieren, die sich hier bieten.

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