Als deutschsprachige Kanzlei unterstützen wir Sie in allen Fragen zum spanischen Recht.
Neben dem Immobilienrecht bildet die Beschäftigung mit dem spanischen Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht, seit fast 20 Jahren, eines unserer Haupttätigkeitsgebiete.
Zu unseren Kernkompetenzen gehört die Erstellung, Prüfung und Anfechtung von Testamenten, die Nachlassplanung, die Beratung bei der Abfassung von Erbverträgen, die Prüfung der gesetzlichen Erbfolge nach deutschem spanischem und anderem ausländischen Recht, der Umgang mit den einschlägigen Pflichtteilsansprüchen – und zwar sowohl hinsichtlich ihrer Durchsetzung wie auch Abwehr -, die Ermittlung der Ansprüche aller Beteiligten, die Suche und Feststellung der Nachlassgegenstände, die Vorbereitung von Erbschaftsteuererklärungen, die Einreichung der Steuererklärungen, die Abführung sämtlicher in Spanien angefallenen Steuern, die notwendigen oder angezeigten Grundbuchberichtigungen, sowie jedwede andere im Zusammenhang mit der Erbschaft zu ergreifende Maßnahme, wie etwa Kontoschließungen, PKW-Ummeldungen, etc.
Unsere Beratung zeichnet sich dadurch aus, dass wir als mehrsprachige, deutsche und gleichzeitig spanische Anwälte sowohl im spanischen wie auch im deutschen Recht zuhause sind, und Kommunikationsprobleme ausgeschlossen werden können.
Auf diese Weise erhalten Sie zu allen Fragen einer deutsch-spanischen Erbschaft eine schnelle, zuverlässige und kompetente Antwort in deutscher Sprache.
Da wir in ganz Deutschland und Spanien für Sie tätig sind, kennen wir uns nicht nur mit dem allgemeinen spanischen Recht, sondern ebenso mit den foralrechtlichen Besonderheiten der Autonomen Gemeinschaften Spaniens aus.
Dies sowohl in Bezug auf die zivilrechtlichen Aspekte (Erbrecht, gesetzliche Erben, Pflichtteile, Güterstände, etc.), wie auch die steuerrechtlichen Bestimmungen, Freibeträge und Vergünstigungen die auf Ebene der Autonomen Gemeinschaften Spaniens mit den allgemeinen, nationalen Steuervorschriften konkurrieren können, wenn ein Auslandsbezug (Nicht-Residenter / Nichtansässiger Erbe oder Erblasser) besteht.
Wir kümmern uns unter anderem, um:
Neben diesen Aufgaben übernehmen wir auch:
Wir bieten Ihnen aus einer Hand, was Sie sonst lange suchen müssen:
Grundsätzlich werden insgesamt folgende Unterlagen benötigt:
Die Pflichten der Erben gegenüber dem spanischen Finanzamt sind, bis auf wenige Ausnahmen, von Streitigkeiten zwischen den Erben unabhängig. Es besteht die Möglichkeit, Fristverlängerungen zu beantragen. Nur wenn es wirklich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, kann im Einzelfall ein verlängerter Aufschub beantragt werden. Geht es jedoch weniger um Fragen der Erbenstellung, und des Umfangs des Erbanteils, sondern um die Aufteilung und Bewertung des Nachlasses, sollte eine Steuererklärung hiervon unabhängig, vorsorglich abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuer zurückerstattet zu verlangen. Gerne beraten wir Sie hierzu, da das beste Vorgehen vom Einzelfall abhängt. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich.
Die Abwicklung einer Erbschaft setzt das Vorhandensein der erforderlichen Dokumente voraus.
Es muss daher zwischen der Zeit unterschieden werden, die benötigt wird, um sämtliche Dokumente zusammenzustellen, und der Zeit, welche für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen in Spanien anfällt.
Häufig dauert die Ausfertigung von Unterlagen durch deutsche Behörden länger als erwartet.
Liegen alle notwendigen Dokumente vor, kann die Umsetzung der in Spanien zu treffenden Maßnahmen, regelmäßig binnen weniger Tage erfolgen.
Muss das Grundbuch berichtigt, d.h. der Erbe als Eigentümer der Immobilie ins Grundbuch bzw. Eigentumsregister eingetragen werden, kommt noch die Bearbeitungszeit des Grundbuchamtes / Eigentumsregister hinzu, welche sich üblicherweise auf zwei bis vier Wochen beläuft.