Unsere Kanzlei Hessler & del Cuerpo beschäftigt sich seit ihrer Gründung schwerpunktmässig mit den Problemen den deutsch-spanischen Rechtsverkehrs.
Dabei beraten wir – mittlerweile Generationenübergreifend – unsere Mandanten zu sämtlichen Fragen des spanischen Rechts. Vom Kauf einer Immobilie, über deren Vermietung, das spanische Baurecht und das spanische Wohnungseigentumsrecht, bis hin zum spanischen Erbrecht und Steuerrecht.
Während die ursprünglichen Erwerber der Immobilie meist viel Zeit in Spanien verbracht haben, und die örtlichen Besonderheiten kannten, und oftmals die spanische Sprache beherrschten, kann es in der Erbengeneration vollkommen anders aussehen.
Kommt es zum Erbfall, fühlen sich deshalb viele Erben überfordert. Neben der Notwendigkeit plötzlich das spanische Recht und insbesondere das spanische Erbschaftsteuerrecht richtig anwenden zu müssen, tritt die sprachliche Herausforderung des Umgangs mit spanischen Behörden und Einrichtungen.
In einer solchen Situation ist es wichtig einen Ansprechpartner zu haben, der sich nicht nur perfekt im deutschen und spanischen Erbrecht sowie Erbschaftsteuerrecht auskennt, sondern einen Spazialisten, der gleichzeitig mehrsprachig beraten und kommunizieren kann.
Genau dies zeichnet uns aus:
Alle unsere Partner sind als spanische Rechtsanwälte (Abogados) zugelassen, und gleichzeitig auch deutsche oder europäische Rechtsanwälte, mit einer weiteren Zulassung in Deutschland.
Sie werden auf diese Weise von Anwälten beraten die Ihnen perfekt mehrsprachig auch auf Deutsch helfen können.
Wir kümmern uns sorgfältig um die Umsetzung sämtliche Maßnahmen, die in Spanien ergriffen werden müssen, damit Ihnen die eigentliche Erbeschaftsabwicklung keine Sorgen bereitet.
Aufgrund unserer jahrelangen Spezialisierung und Erfahrung haben wir auch ein Auge für besondere Probleme oder „Nebenschauplätze“.
Deshalb dürfen Sie von uns ausführliche Hinweise erwarten, wenn besondere Konstellationen bestehen, oder Sie spezielle Bedürfnisse haben.
Fällt ein „Schwarzbau“ in das Erbe, wird ein Prozess um einen Nachlassgegenstand geführt, benötigen Sie Hilfe bei der Aufteilung des Erbes, ist es zum Streit zwischen den Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten gekommen, oder geht es schlicht darum mit dem spanischen Finanzamt eine Ratenzahlung zu vereinbaren:
Wir unterstützen Sie auf allen Ebenen.
Aufgrund unserer sprachlichen Qualifikation, kann die Kommunikation mit Ihnen nach Wunsch auf Spanisch, Deutsch, Englisch oder Französisch erfolgen.
Jeder unserer Partner ist zweifacher Mutterspracher und beherrscht neben Spanisch eine weitere der oben aufgeführten Sprachen.
Herr Hessler ist außerdem nicht nur vollkommen zweisprachig (Deutsch und Spanisch), sondern darüber hinaus, auch staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer für die Gerichte und Notare im Lande Hessen, sowie vom spanischen Außenministerium bestellter vereidigter Übersetzer und Dolmetscher.
Sie haben Fragen:
Gerne erwarten wir Ihren Anruf, E-Mail oder Nachricht über das untenstehende Kontaktformular.
Wir stellen an uns selbst den Anspruch binnen 48 Stunden zu antworten.