Meinen Tätigkeitsschwerpunkt bildet seit über 20 Jahren das internationale Recht, und dort insbesondere die Bearbeitung grenzüberschreitender Fragestellungen des Familien- und Erbrechts.
Neben den umfangreichen, theoretischen und praktischen Kenntnissen, die ich in dieser Zeit bei der Lösung juristischer Probleme erwerben konnte, schätzen meine Mandanten auch meine persönlichen, in unterschiedlichen Ländern, erworbenen Erfahrungen.
In all diesen Jahren habe ich nicht nur in Spanien, sondern ebenso in Belgien und Deutschland gelebt und gearbeitet.
Dies hat mir einerseits geholfen meine Kenntnisse der deutschen und französischen Sprache zu vertiefen, und andererseits erlaubt, beide Länder und ihre Rechtskulturen aus erster Hand, Tag täglich, zu erfahren und zu leben.
Meine Mandanten kann ich auf diese Weise nicht nur mehrsprachig und fachlich versiert zu internationalen Fragestellungen aus spanischer Perspektive beraten, sondern unter Berücksichtigung ihres jeweiligen nationalen Rechts und Hintergrunds.
Wenn es beispielsweise um die Ausübung von Wahlmöglichkeiten geht, kommt es enscheidend darauf an, nicht nur zu wissen, dass es diese Option gibt, sondern wie sich dies insgesamt auswirkt.
Die Kenntnis auch ausländischer Rechtsordnungen erlaubt es mir, meine Mandanten zügig und ohne Umwege beim Treffen der richtigen Entscheidungen zu unterstützen, um Einbahnstraßen und unnötige Prozesse oder Wartezeiten zu vermeiden, und weitreichende Fehler zu verhindern.
Studium der Rechtswissenschaften und Postgraduiertenstudien
Granada (Universidad de Granada)
Granada (Escuela de Práctica Jurídica)
Madrid (Universidad Carlos IIII)
· Spanische Rechtsanwaltin (Abogada) Madrid und Murcia
· Europäische Rechtsanwältin (Abogada) Frankfurt am Main
· Master im Recht der Europäischen Union – Carlos III Madrid (M.D.U.E.)
· Master in Praktischer Rechtsanwendung (2 Jahre) – Universität Granada
Spanisch und Französisch (bilingual)
Weitere Sprachen: Deutsch und Französisch
Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht